|
Grenzanzeige Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstücks getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet. Von der amtlichen Grenzanzeige ist die Grenzvermessung zu unterscheiden. Bei der Grenzvermessung werden Abmarkungsmängel in den Grenzpunkten beseitigt. Es wird eine Grenzniederschriftsurkunde aufgenommen und ein Fortführungsriss erstellt. Die Grenzvermessung ist eine Fortführungsvermessung, d.h. sie wird Bestandteil des amtlichen Liegenschaftskatasters. Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Amtlichen Grenzanzeige: Grenzuntersuchung anhand des Katasternachweises Aufmessung grenznaher Topographie (Zäune, Hecken, Mauern etc.) Anzeige der Grenzen in der Örtlichkeit Dokumentation des Tatbestands einschließlich seiner Beurkundung zusätzliche Leistungen bei der Grenzvermessung: Feststellung, Abmarkung oder amtliche Bestätigung der Abmarkung der Grenzen
Aufmessung Anfertigung eines Risses
Aufnahme der Grenzniederschrift |