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Grundstückseigentümer und Notare Eigentum verpflichtet. D.h., Übertragungen von Grundstücken oder Grundstücksteilen, klare Grenzverhältnisse bedürfen einer fachlichen Betreuung. Hierbei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite: Festlegung neuer Teilungslinien Erstellung eines Teilungsplans für den notariellen Kaufvertrag Beantragung der erfordlichen Genehmigungen Übertragung der geplanten Grenzen in die Örtlichkeit; es folgen Grenztermin mit Eigentümer, Nachbar und Erwerber
Lieferung erforderlicher Unterlagen |