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Grundstückseigentümer und Notare
Eigentum
verpflichtet. D.h., Übertragungen von Grundstücken oder Grundstücksteilen,
klare Grenzverhältnisse bedürfen einer fachlichen Betreuung.
Hierbei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite:
Lieferung eines Lageplans für das Grundstück
Festlegung neuer Teilungslinien
Erstellung eines Teilungsplans für den notariellen Kaufvertrag
Beantragung der erfordlichen Genehmigungen
Übertragung der geplanten Grenzen in die Örtlichkeit; es folgen
Grenztermin mit Eigentümer, Nachbar und Erwerber
Lieferung erforderlicher Unterlagen
für die grundbuchliche Umschreibung
Amtliche Grenzanzeige bzw. Grenzvermessung
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