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Grundstückseigentümer und Notare

Eigentum verpflichtet. D.h., Übertragungen von Grundstücken oder Grundstücksteilen, klare Grenzverhältnisse bedürfen einer fachlichen Betreuung. Hierbei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite:

Lieferung eines Lageplans für das Grundstück

Festlegung neuer Teilungslinien

Erstellung eines Teilungsplans für den notariellen Kaufvertrag

Beantragung der erfordlichen Genehmigungen

Übertragung der geplanten Grenzen in die Örtlichkeit; es folgen Grenztermin mit Eigentümer, Nachbar und Erwerber

Lieferung erforderlicher Unterlagen für die grundbuchliche Umschreibung

Amtliche Grenzanzeige bzw. Grenzvermessung