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Amtlicher Lageplan

Die Lagepläne werden gemäß § 3 der Bauprüfverordnung NRW gefertigt.

Unsere Leistungen bei der Anfertigung eines Amtlichen Lageplans für den Bauantrag:

Beschaffung der für die Anfertigung des Lageplans notwendigen Unterlagen

Beurteilung des Katasternachweises auf seine sachgerechte Verwendbarkeit

Eintragung der Angaben und Darstellungen des Liegenschaftskatasters in den Lageplan (Flurstücks- und Lagebezeichnungen, Eigentümerangaben und Grundbuchbezeichnungen, Gebäudebestand etc.)

Ortsvergleich, Aufmaß, Auswertung und Darstellung der planungsrelevanten Topografie nach Lage und Höhe (z.B. Kanal, Baumbestand, Gelände- und Gebäudehöhen, etc.)

Beurteilung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten

Beurteilung privater grundstücksbezogener Rechte

Eintragung der Planung nebst Abstandflächen und Bemaßung

Abstandflächennachweis, GRZ-/GFZ-Nachweis

Vorbereiten von Baulasteintragungen

Beurkundung des Planes mit öffentlichem Glauben

Erstellen der notwendigen Planausfertigungen (analog + digital)

Beispiel: Amtlicher Lageplan