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Amtlicher Lageplan Die Lagepläne werden gemäß § 3 der Bauprüfverordnung NRW gefertigt. Unsere Leistungen bei der Anfertigung eines Amtlichen Lageplans für den Bauantrag: Beurteilung des Katasternachweises auf seine sachgerechte Verwendbarkeit
Eintragung der Angaben und Darstellungen des Liegenschaftskatasters in
den Lageplan (Flurstücks- und Lagebezeichnungen, Eigentümerangaben
und Grundbuchbezeichnungen, Gebäudebestand etc.) Beurteilung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten Beurteilung privater grundstücksbezogener Rechte Abstandflächennachweis, GRZ-/GFZ-Nachweis
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