Leistungsabrechnungen für hoheitliche Tätigkeiten erfolgen auf der Grundlage der Kostenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIngKO) in Verbindung mit dem Gebührentarif der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW. Für sonstige Ingenieurleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) maßgebend.

 

Für Ihre finanziellen Plangungen ermitteln wir Ihnen gerne im Vorfeld eines Auftrags die für unsere Leistungen zu erwartenden Kosten.